Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß Beschluss des Kirchenvorstandes vom 5.8.2025 hat der Kirchenvorstand St. Martinus Kirchherten über die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke in der Kirchengemeinde nach den folgenden Kriterien beschlossen:
Als Pächter sind Landwirte bevorzugt berücksichtigt worden, die folgende Kriterien erfüllen:
· Landwirte, die Mitglieder einer Katholischen Kirchengemeinde sind, die innerhalb der gleichen pastoralen Einheit liegt, in der die vergebende Kirchengemeinde gelegen ist oder deren Betriebsstätte innerhalb der gleichen postoralen Einheit liegt, in der die vergebende Kirchengemeinde gelegen ist
· Haupterwerbslandwirte vor Nebenerwerbslandwirten
Als weitere Kriterien für die Neuverpachtung wurden berücksichtigt:
· Flächenarrondierungen; Vermeidung von Pflugtausch
· Förderung ortsansässiger Familienbetriebe/Jungbauern
· Sonstige im Einzelfall vorliegende soziale Gründe
Die weiteren Pachtbestimmungen richten sich nach dem Musterpachtvertrag des Erzbistums Köln in der neusten Fassung Stand 10/2022.